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Markus Stenten

Partner

Jahrgang 1969
Dipl.-Betriebswirt (FH); Steuerberater seit 1999

Telefon: 0211/680400
Fax: 0211/6804040
E-Mail: markus.stenten@pennerundpartner.de

Ausbildung:

Bankkaufmann 1990
Studium Wirtschaft/Finanz- und Steuerwesen an der Hochschule Niederrhein 1991-1995

Berufliche Laufbahn:

Steuerberatungsassistent Sozietät Penner + Dr. Feldhausen, später Penner + Partner GbR 1995-1999
Steuerberater bei Penner + Partner mbB seit 1999
Partner bei der Penner + Partner mbB seit Juli 2021

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Aktuelles

11.04.2024

Ausgestaltung der staatlichen Corona-Hilfen mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar – Kein...

Der BGH hat darüber entschieden, ob die Infektionsschutzmaßnahmen der beklagten Freien Hansestadt Bremen während des "ersten und zweiten Lockdowns" (März 2020 bis Juni 2021) auf einer verfassungsgemäßen Rechtsgrundlage beruhten und die staatlichen Corona-Hilfen mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar sind (Az. III ZR 134/22).

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11.04.2024

Keine Anrechnung von Mehrleistungen der Unfallkasse nach Hilfeleistungen bei Unglücksfällen auf die ...

Die Gewährung von Mehrleistungen nach dem SGB VII zu einer Witwen- und Halbwaisenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung schmälert nicht den beamtenrechtlichen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 2 C 6.23, 2 C 7.23, 2 C 8.23 und 2 C 9.23).

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11.04.2024

Notar muss für Nachlassverzeichnis nicht ohne Anlass ermitteln

Ein Notar ist nicht verpflichtet, ohne konkrete Anhaltspunkte in alle denkbaren Richtungen zu ermitteln, um weiteres Nachlassvermögen aufzuspüren. So entschied der BGH (Az. I ZB 40/23). Darauf weist die BRAK hin.

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