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Mandantenportal – Die Zukunft unserer Kollaboration

Wir bündeln zukünftig unsere Kommunikation und digitalisieren die Kollaboration mit unseren Mandanten.

In Zusammenarbeit mit Kanzleivision führen wir zum 1. November 2021 das Mandantenportal ein. So vereinfachen wir den Austausch zwischen Mandanten und Beratern nachhaltig.

Gebündelt an einem Ort Schnittstellen erweitern Sicher und unabhängig

 

 

   

"Wir optimieren unsere Prozesse und machen uns fit für die Zukunft"

Jörg Penner - Partner


Sie starten in die digitale Transformation Ihrer Kanzlei. Mit welchem Ziel?

Jörg Penner: Wir tragen den Entwicklungen der letzten anderthalb Jahren Rechnung und gehen diesen Schritt, um zukünftig unabhängiger und unter Wahrung unseres Qualitätsanspruchs agieren zu können. Digitale Lösungen vereinfachen und optimieren unsere alltäglichen Prozesse, so auch die Kommunikation mit unseren Mandanten. Durch die Implementierung einer digitalen Infrastruktur gehen wir den ersten Schritt auf dieser Reise. Zunächst digitalisieren wir unsere Abläufe, um dann perspektivisch zu automatisieren. Nur so können wir von den kurzfristigen und langfristigen Vorteilen des digitalen Wandels profitieren. Wir denken nicht nur einen Schritt voraus, sondern wollen den eingeschlagenen Weg konsequent zu Ende gehen. Alles im Sinne unserer Mandanten und Mitarbeiter. Das ist unser Verständnis von digitaler Transformation und unser Ziel.

Worin liegt der Vorteil einer digitalen Arbeitsweise?

Jörg Penner: Die größten Vorteile liegen in der Effizienzsteigerung und dem Wegfall von repetitiven Aufgaben. Die manuelle Datenerfassung verbraucht zunehmend mehr Kapazitäten und die relevanten Informationen werden im Zuge der Digitalisierung stetig mehr. Eine digitale Lösung verringert die Fehleranfälligkeit und sorgt für Entlastung im Arbeitsalltag, Wissen und Informationen werden schneller für alle Mitarbeiter der Kanzlei verfügbar und liefern eine fundierte Datenbasis.

Die Kollaboration mit unseren Mandanten wird durch eine digitale Arbeitsweise schlichtweg effektiver und intensiver. Wir können gezielter beraten und gewinnen Zeit für den Austausch und die Wissenserweiterung. So ermöglicht der digitale Wandel auch eine nachhaltige Wertschaffung. Das Mehr an Zeit kann ebenso in den Ausbau neuer Leistungen gesteckt werden und sorgt so für eine langfristige Ausrichtung und immer aktuelle Dienstleistungen.

Auf was dürfen sich Ihre Mandanten in Zukunft freuen?

Jörg Penner: Mit der digitalen Transformation unserer Prozesse optimieren wir nicht nur unsere internen Abläufe, sondern auch die zu unseren Mandanten. Mithilfe von Echtzeitdaten können wir schneller agieren und auf die Bedürfnisse unserer Mandanten gezielter eingehen. Wir schauen zukünftig nicht nur auf das vergangene Jahr, sondern können vorausschauend und innovativ agieren. Als Partner auf Augenhöhe mit einem tiefen Verständnis für unsere Zielgruppe und zum Wohle unserer Mandanten.

Aktuelles

10.01.2025

ESMA: ESEF-Taxonomie 2024 und Aktualisierung der ESEF Conformance Suite

Am 08.01.2025 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) die ESEF-XBRL-Taxonomiedateien 2024 sowie eine Aktualisierung der ESEF Conformance Suite veröffentlicht, um die Umsetzung der ESEF-Verordnung zu erleichtern. Darauf weist die WPK hin.

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10.01.2025

Quellensteuerentlastung: FASTER-Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Die Richtlinie (EU) 2025/50 über eine schnellere und sichere Entlastung von überschüssigen Quellensteuern (sog. FASTER-Richtlinie) wurde am 10.01.2025 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis spätestens 31.12.2028 in nationales Recht umsetzen und ihre Bestimmungen ab 01.01.2030 anwenden.

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10.01.2025

Befristung eines Arbeitsverhältnisses eines Profifußballtrainers und Kündigung wegen fehlender Lizen...

Das ArbG Aachen entschied, dass die Besonderheiten der Arbeitsleistung eines Profifußballtrainers zwar die Befristung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen können, dies jedoch im konkreten Fall an dem Schriftformerfordernis scheiterte. Die Kündigung des Fußballtrainers wegen der fehlenden erforderlichen Lizenz für die nächsthöhere Liga war hingegen gerechtfertigt (Az. 8 Ca 3230/23).

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