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Team

Unsere Mitarbeiter zeichnen sich nicht nur durch ihre hohe fachliche Kompetenz, sondern auch durch ihre langjährige Betriebszugehörigkeit aus, denn über 50% von ihnen sind bereits länger als 10 Jahre in unserem Haus beschäftigt. Und das bedeutet für unsere Mandanten: mehr Kontinuität, mehr Vertrauen und mehr Nähe bei der Mandatsbetreuung.

Ein weiterer Vorteil unserer Sozietät ist eine flache Hierarchie, d. h. wichtige Informationen erreichen schneller und ohne Verlust ihr Ziel. Mit anderen Worten: Die Partner und die Mitarbeiter sind stets bestens involviert in alles, was ihre Mandanten betrifft und können so direkter und effizienter handeln.

Zu unserem Team gehören:

  • 1 Wirtschaftsprüfer
  • 16 Steuerberater
  • 5 Steuerfachwirte
  • 1 Prüfungs- bzw. Steuerberatungsassistenten
  • 1 geprüfte Bilanzbuchhalterin
  • 11 Steuerfachangestellte
  • 1 Buchhalterin

Zusätzlich bilden wir in unserer Praxis laufend junge Mitarbeiter für den Beruf des Steuerfachangestellten aus und halten regelmäßige Vortragsveranstaltungen sowie Seminare für unsere Mitarbeiter ab. Dadurch können wir unseren Mandanten stets das aktuellste und beste „Know-how“ bieten.

Aktuelles

17.04.2024

Für Photovoltaik „made in Europe“: EU-Kommission unterstützt europäische Industrie mit neuer Solar-C...

Am Rande des informellen Treffens der für Energiepolitik zuständigen Minister hat die EU-Kommission mit 23 EU-Staaten und Vertretern der europäischen Photovoltaik-Industrie eine europäische Solarcharta unterzeichnet. Sie soll die Produktion von Solarmodulen in Europa unterstützen.

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17.04.2024

BRAK-Stellungnahme: Hybride und virtuelle Versammlungen und anlasslose Kontrollen von Sammelanderkon...

Die BRAK nahm die Gelegenheit wahr, eine weitere Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in BNotO, BRAO, PatO und StBerG sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe einzubringen.

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16.04.2024

Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer hat im Rahmen einer einstweiligen Verfügung Anspruch auf eine stu...

Das ArbG Aachen hat entschieden, dass ein schwerbehinderter Arbeitnehmer Anspruch auf die Durchführung einer stufenweisen Wiedereingliederung gegenüber seiner Arbeitgeberin haben und er diesen auch im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens durchsetzen kann (Az. 2 Ga 6/24).

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